leibeigen

leibeigen
Leib:
Das altgerm. Wort mhd. līp, ahd. līb, niederl. lijf, engl. life (»Leben«), schwed. liv gehört zu dem unter leben behandelten Verb. Die alte Bedeutung »Leben«, die im Engl. und im Nord. bewahrt ist, hielt sich im Dt. bis in mhd. Zeit.
An diese Bedeutung schließen sich einige Bildungen und Wendungen an, beachte z. B. leibeigen (15. Jh.; hervorgegangen aus der mhd. Formel mit dem lībe eigen »mit dem Leben zugehörig«, dazu Leibeigener und Leibeigenschaft), Leibrente (14. Jh.; eigentlich »Rente auf Lebenszeit«) und »beileibe nicht« »unter keinen Umständen« (eigentlich »bei Lebensstrafe nicht«). Auf die Verwendung des Wortes im Sinne von »Körper« beziehen sich z. B. leibhaft, leibhaftig »wirklich, selbst« (mhd. līphaft‹ic› »mit Körper versehen, wohlgestaltet; persönlich«, älter »lebend, lebendig«, ahd. lībhaft »lebend«), leiblich »körperlich; blutsverwandt; dinglich« (mhd. līplich »körperlich, fleischlich, persönlich«, ahd. līblīh »lebend, lebendig«), Leibchen »westenartiges Kleidungsstück« (17. Jh.; eigentlich »kleiner Körper«), Leibesübung »Schulung des Körpers« (16. Jh.).
Vielfach wird »Leib« speziell im Sinne von »Bauch, Unterleib« gebraucht, beachte z. B. die Zusammensetzungen »Leibschmerzen, Leibesfrucht, hartleibig« und die Bildung beleibt »dick«. Seit mhd. Zeit wird das Wort auch umschreibend für die ganze Person verwendet. Diese Verwendung spiegeln z. B. wider die Zusammensetzungen Leibarzt (16. Jh.; ursprünglich »Arzt eigens für die Person eines Fürsten«), Leibgarde (17. Jh.; ursprünglich »Garde eigens für die Person eines Fürsten oder eines Generals«), Leibwache (17. Jh.). – Das abgeleitete Verb leiben ist heute nur noch in Verbindungen wie z. B. »wie er leibt und lebt« gebräuchlich, beachte auch einverleiben, sich »zu sich nehmen; in seinen Besitz bringen«.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Leibeigen — Leibeigen, adj. et adv. mit seinem Leibe, d.i. mit seiner Person, einem andern als ein Eigenthum gehörig, im Gegensatze des frey; im Oberdeutschen eigen, im Osnabrück. eigenbehörig, in andern Gegenden leibesangehörig. Leibeigene Unterthanen haben …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • leibeigen — Adj erw. obs. (14. Jh.) Stammwort. Spätmittelhochdeutsche Zusammenrückung aus der Wendung mit dem lībe eigen jemandem mit seinem Leben zugehörig . Abstraktum: Leibeigenschaft. ✎ LM 5 (1991), 1845 1848. deutsch s. Leib, s. eigen …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • leibeigen — abhängig, entrechtet, rechtlos, unterdrückt, unterjocht, unterworfen, versklavt; (geh. abwertend): [geknebelt und] geknechtet; (veraltend): untertan; (Geschichte): hörig, unfrei. * * * leibeigen:unfrei+hörig;auch⇨unfrei(1)… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Leibeigen — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit weit verbreitete persönliche Abhängigkeit von Bauern von ihrem Grundherren; die Erbuntertänigkeit stellt eine besondere, regionale Form der… …   Deutsch Wikipedia

  • leibeigen — unmündig; unselbständig; hörig; gebunden; sklavisch; abhängig; untergeordnet; unfrei * * * leib|ei|gen 〈Adj.; früher〉 im Zustand der Leibeigenschaft befindlich, persönlich unfrei * * * leib|ei|gen …   Universal-Lexikon

  • leibeigen — leib|ei|gen (früher) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • hörig — unmündig; unselbständig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; untergeordnet; unfrei * * * hö|rig [ hø:rɪç] <Adj.>: an jmdn., etwas [triebhaft, sexuell] sehr stark gebunden und von ihm völlig abhängig, sich seinem Willen völlig… …   Universal-Lexikon

  • Grafschaft Hauenstein — Geografische Lage Land: Baden Württemberg Landkreis …   Deutsch Wikipedia

  • Leibeigenschaft — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen.[1] Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften zur… …   Deutsch Wikipedia

  • unfrei — 1. abhängig, entrechtet, gebunden, rechtlos, unselbstständig, unterdrückt, unterjocht, unterworfen, versklavt; (geh. abwertend): [geknebelt und] geknechtet; (veraltend): untertan; (früher): leibeigen; (Geschichte): hörig. 2. befangen, blockiert,… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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